Bürokratieabbau im Arbeitsschutz durch § 22 SGB VII: Eine minimalistische Schwarz-Weiß-Aufnahme einer Waage, die das Gleichgewicht zwischen Verwaltung und Sicherheit darstellt, akzentuiert durch den gold-gelben Impulspfeil der Unternehmensberatung Christian Harrer.

bürokratieabbau vs. sicherheit

die neue 50er-grenze für sicherheitsbeauftragte

Warum die Änderung des § 22 SGB VII für den Mittelstand ein zweischneidiges Schwert ist.
Der Bundestag hat am 26. März 2026 eine weitreichende Entscheidung getroffen: Mit der Änderung des § 22 SGB VII wird die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (SiBe) gelockert. Das Ziel ist ein spürbarer Bürokratieabbau für kleine und mittlere Unternehmen. Doch während die administrative Last sinkt, steigt die operative Verantwortung für die Unternehmer.
Das neue Gesetz tritt voraussichtlich Ende Mai 2026 in Kraft und verschiebt die Grenze der generellen Bestellpflicht deutlich nach oben.

die wichtigsten änderungen im überblick

Die bisherige, starre Grenze von 20 Beschäftigten wird durch ein flexibleres Modell ersetzt, das sich stärker an der tatsächlichen Unternehmensgröße und dem individuellen Risiko orientiert.

  • Unternehmen ab 50 Beschäftigten: Hier bleibt die generelle Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten unverändert bestehen.
  • Unternehmen mit 20 bis 49 Beschäftigten: Die automatische Pflicht fällt weg. Das bedeutet jedoch keinen Freifahrtschein. Die Entscheidung, ob ein Sicherheitsbeauftragter notwendig ist, verlagert sich auf die Gefährdungsbeurteilung (Element 3). Ergeben sich aus dieser Beurteilung besondere Gefahren für Leben und Gesundheit, muss weiterhin ein SiBe bestellt werden.
  • Hochrisiko-Branchen: In Branchen wie dem Bauwesen, der Chemieindustrie oder der Logistik bleibt es aufgrund der spezifischen Gefährdungslagen in der Praxis oft bei der bewährten 20er-Grenze.

qualität vor quote: sicherheit neu denken

Dieser Bürokratieabbau bietet eine große Chance, Arbeitssicherheit weg von einem bloßen „Abhaken von Quoten“ hin zu einer echten Safety Culture zu entwickeln. Wenn die starre gesetzliche Vorgabe weicht, rückt die Qualität der Sicherheitsorganisation in den Fokus.
Ein Sicherheitsbeauftragter sollte nie nur eine formale Notwendigkeit sein, sondern ein wichtiger Multiplikator für den Schutz Ihrer Mitarbeiter. Die Neuerung gibt Ihnen die Freiheit, Ihre Sicherheitsstruktur so schlank wie möglich und so sicher wie nötig zu gestalten.

fazit: die gefährdungsbeurteilung wird zum schlüssel

Ab Ende Mai 2026 ist die Gefährdungsbeurteilung mehr denn je Ihr zentrales Steuerungsinstrument. Sie liefert die rechtssichere Begründung, ob Ihr Betrieb von der Lockerung profitieren kann oder ob die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten zum Schutz Ihres Teams weiterhin unerlässlich ist.

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