DGUV 112-191: VERSCHÄRFTE REGELN SEIT FEBRUAR 2026
HANDLUNGSBEDARF FÜR KMU
Sicherheit ist nicht alles – aber ohne Sicherheit ist alles andere Nichts.
Dieser Leitsatz gewinnt durch die aktuelle Neufassung der DGUV Regel 112-191 zum Februar 2026 massiv an Bedeutung. Die Überarbeitung markiert eine wichtige Zäsur im Arbeitsschutz und stellt mittelständische Unternehmen vor konkrete neue Aufgaben.
Die wichtigsten Änderungen der Neufassung 2026
Die überarbeitete Regelung harmonisiert nationale Vorgaben mit neuen europäischen Standards und schließt kritische Haftungslücken.
Handlungszwang für die Gefährdungsbeurteilung
Durch das Inkrafttreten der neuen Regelung sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre bestehenden Gefährdungsbeurteilungen umgehend anzupassen. Es reicht nicht mehr aus, PSA lediglich bereitzustellen; die Auswahl muss den neuen Schutzklassen und Prüfzyklen entsprechen.
Ein Versäumnis bei der Aktualisierung führt im Falle eines Arbeitsunfalls zu einem unmittelbaren Erlöschen des Versicherungsschutzes und einer direkten persönlichen Haftung der Geschäftsführung.
Dokumentation als Schutzschild
Die neue DGUV 112-191 fordert eine noch präzisere Dokumentation der ausgegebenen PSA und deren zertifizierter Anpassungen. Wir unterstützen Sie dabei, diese neuen Anforderungen pragmatisch in Ihre bestehenden Prozesse zu integrieren, ohne unnötige Bürokratie zu schaffen.
HANDELN STATT HAFTEN
Entspricht Ihre aktuelle PSA bereits den neuen S7-Vorgaben? Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Unternehmen rechtssicher aufgestellt ist.
IHR INFOBLATT ZUM NEUEN FUSSSCHUTZ
Kommen Sie Ihrer Unterweisungspflicht unkompliziert und rechtssicher nach. Wir haben die verschärften Anforderungen der DGUV Regel 112-191 vom Februar 2026 kompakt für Ihre Belegschaft zusammengefasst.
Nutzen Sie unsere Vorlage als Aushang oder Beilage zur Lohnabrechnung, um Haftungsrisiken proaktiv zu minimieren und Ihr Team für die neuen S7-Standards sowie die geltenden Abnutzungskriterien zu sensibilisieren.
